Erziehungsrente – die Rente für Geschiedene


Sie ist wenig bekannt, die Erziehungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zahlte 2017 nur 212 Erziehungsrenten. Grund dafür ist, dass Betroffene oft nicht wissen, dass sie beim Tod des früheren Ehegatten eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung bekommen können.

Eine Erziehungsrente kann der geschiedene Ehepartner nach dem Tode des früheren Ehepartners erhalten, wenn er ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus, gibt es die Erziehungsrente nur, wenn das Kind behindert ist. Der überlebende Ehepartner darf nicht wieder geheiratet haben und muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Scheidung muss nach dem 30. Juni 1977 gewesen sein.

Ziel der Erziehungsrente ist, den weggefallenen Unterhalt auszugleichen. Denn wer geschieden ist und Kinder hat, steht oft vor finanziellen Problemen, wenn der frühere Ehepartner plötzlich stirbt und die Unterhaltszahlungen wegfallen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.