Keiner mag sie – keiner will sie…


Und schon erhalten Ordnungsamt und Feuerwehren vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung, Wespennester zu entfernen. Scheinbar urplötzlich tauchen diese im Rolladenkasten, unter den Terrassendielen oder in einer unzugänglichen Stelle des Geräteschuppens oder des Dachbodens auf. Wurden die Wespen bisher noch relativ friedlich wahrgenommen, weil sie damit beschäftigt waren, ihren Nachwuchs vornehmlich mit Insekten zu füttern ­ein Wespenstaat vertilgt auf diese Weise bis zu zwei Kilogramm Insekten am Tag!!! kommt jetzt die Zeit, in der die letzten Larven großgezogen sind. Die Arbeiterinnen haben keine Aufgabe mehr. Sie schwirren herum und ernähren sich von den immer weniger werdenden Nektarvorräten. Die Blütezeit neigt sich dem Ende zu und kohlenhydratreiches Obst oder Früchte sind noch nicht vorhanden. Der „Angriff“ auf die süßen Lebensmittel der Menschen beginnt!

So verständlich der Wunsch nach Eliminierung der Störenfriede auch sein mag: Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen von der Feuerwehr nicht entfernt werden. Wenn möglich, müssen die Nester umgesiedelt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Umsiedlung aus technischen oder praktischen Gründen nicht möglich ist und durch die Wespen eine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht, kann eine Vernichtung als „Ultima Ratio“ zulässig sein

Allerdings ist auch die ausnahmsweise Vernichtung nicht Aufgabe der Feuerwehr. Deren Philosophie ist ja bekanntlich der Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten. Helfen kann hier ein Schädlingsbekämpfer. Sollten Sie ein Wespennest in Ihrem Umfeld haben, von dem Sie sich gestört oder gar gefährdet fühlen, wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur.

Übrigens: Nützliche Tipps für ein friedliches Zusammenleben mit den Wespen finden Sie im Internet.