Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Hillscheid am 20.06.2018


Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO

Im nichtöffentlichen Teil wurde dem Gemeinderat der Umfang der beiden auszuschreibenden Maßnahmen „Neubau Bauhofgebäude“; Los 1: Tiefbauarbeiten, Los 2: Hallenbauarbeiten und Los 3: Errichtung von Sozial- und Sanitärmodulen“ sowie „ Ersatzbeschaffung für das Schneeräumschild“ bekanntgegeben.

Die Beschlussfassung zur Einleitung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme „Neubau Bauhofgebäude“ erfolgte einstimmig unter Tagesordnungspunkt 10 im öffentlichen Teil. Für die Ersatzbeschaffung des Schneeräumschildes wurde im Tagesordnungspunkt 11 die Verwaltung beauftragt, das von der Firma KBM angebotene gebrauchte Schneeräumschild anzuschaffen.

Im ersten Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ des öffentlichen Teils lagen keine Wortmeldungen vor.

Weiterhin wählte der Gemeinderat Ersatzpersonen für verschiedene Ausschüsse. So wurde Frau Christa Marotz als Vertreterin in den Rechnungsprüfungsausschuss, Herr Dieter Jahn als Mitglied und Frau Anke Gerz als Stellvertreterin in den Forst- und Umweltausschuss, Herr Dieter Jahn als Mitglied und Frau Anke Gerz als Stellvertreterin in den Ausschuss zur Verschönerung des Ortsbildes gewählt.

Im Tagesordnungspunkt 5 wurde einstimmig dem Beschluss zur Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung zum 01.01.2019 zugestimmt. Die Ortsgemeinde Hillscheid spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden aus. Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema folgt in Kürze im Kannenbäckerlandkurier und auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung.

Der Beauftragung des Landes Rheinland-Pfalz mit der Durchführung und Erstellung des Betriebsplanes (Forsteinrichtungswerk) für den Gemeindewald Hillscheid Ortsgemeinde Hillscheid wurde einstimmig zugestimmt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde für die Umgestaltung des „Alten Schulhofs“ als Pflasterstein „Typ Ideal“ der Firma Meudt in der Farbe Muschelkalk gewählt, diese Farbe wurde bereits am 26.09.2017 bei der durchgeführten Bemusterung ausgesucht.

Weiterhin stimmte der Gemeinderat, über die Zusammenlegung des gemeindlichen Bauhofes mit dem Bauhof der Stadt Höhr-Grenzhausen, aus wirtschaftlichen Gründen, nicht weiterzuverfolgen, mit 8 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen ab.

Unter Tagesordnungspunkt 9 stand die durch den Arbeitskreis erarbeitete Entwurfsplanung für das neue Bauhofgebäude zur Beschlussfassung an. Dieser wurde nach einer Sitzungsunterbrechung einstimmig zugestimmt.

Für die Schöffenwahl 2018 lagen der Verbandsgemeindeverwaltung, nach einem Aufruf im Kannenbäckerland-Kurier und übers Internet, 5 Bewerbungen für die Ortsgemeinde Hillscheid vor. Der Gemeinderat wählte hiervon 3 Personen für die Vorschlagsliste der Schöffen der Gemeinde Hillscheid, Amtsgerichtsbezirk Montabaur, für die Geschäftsjahre 2019 – 2023. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt dann durch einen Ausschuss beim Amtsgericht Montabaur.

Der Gemeinderat beschäftigte sich erneut mit dem Ergänzungsvertrag zum Kindergartenfinanzierungsvertrag, der aus dem Jahr 2006/2007 stammt. Inhaltlich ging es um eine Konkretisierung dessen, was unter "Bauunterhaltungs- und Sanierungskosten der Kindertagesstätte" zu verstehen ist. Ferner ging es darum, dass die Kirche nicht Maßnahmen beauftragen kann, bevor die Ortsgemeinde hierüber informiert worden ist und es zu guter Letzt hat man sich darauf verständigt, dass Zuwendungen von Dritten, die der Kirche nicht zweckgebunden zufließen, nicht automatisch auch der Ortsgemeinde angerechnet werden, sondern der Kirche verbleiben. Dies hatte die Ortsgemeinde zunächst anders gesehen, allerdings hat die Kirche eine nachvollziehbare Begründung dafür geliefert, warum es Sinn macht, dass diese Gelder bei der Kirche verbleiben. Bei zweckgebundenen Zuschüssen allerdings, wie z. B. bei der Anschaffung von Spielgeräten o. ä., werden die Spenden jedoch von den Gesamtkosten abgezogen, sodass auch der Anteil der Ortsgemeinde geringer ist.

Nach dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ folgte eine nichtöffentliche Sitzung.

Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO

Im nichtöffentlichen Teil wurden über mehrere Bauangelegenheiten bzw. Grundstücksangelegenheiten beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.