Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer

 An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 % oder darüber liegt.

Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster.

Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener.

Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.

Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen, Lüften und Energiesparen im Privathaushalt.

Der Energieberater hat am Mittwoch, den 04.07.18 von 15 – 18 Uhr Sprechstunde in Höhr-Grenzhausen in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter (02624) 104 215.

 

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:

Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.