Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragsatzung Einzelabrechnung – ABS) der Stadt Höhr-Grenzhausen


Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 19.09.2018

auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.