Brennholz Winter 2018/2019 im Forstrevier Höhr-Grenzhausen


Für die kommende Saison gelten daher folgende Konditionen hinsichtlich der Bestellung bzw. Lieferung von Brennholz:

 

  • Eine Zuteilung im haushaltsüblichen Rahmen wird sichergestellt. Größere Bestellmengen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit zugeteilt werden.

 

  • Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die meisten Kunden Buchenholz bestellen. Da jedoch die Einschlagsmenge an Buchenbrennholz oftmals geringer ist als die Bestellmenge, können wir nicht ausschließen, dass sich auch andere Laubholzarten in ihrer Zuteilung befinden.

 

  • Der Aufarbeitungszeitraum für den privaten Bedarf ist auf den Zeitraum beginnend mit der Zuteilung ab Anfang Januar bis 30. April 2019 befristet.

 

  • Bestellungen werden ausschließlich in schriftlicher Form, vorzugsweise mit dem in dieser Ausgabe abgedrucktem Formular- auch im Internet, entgegen genommen. Letzter Termin hierfür ist der 31. Oktober 2018.

 

  • Neben der Verpflichtung zum Tragen einer Schutzausrüstung für die Arbeit  mit der Kettensäge im Wald (Schutzschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz, Schnittschutzhose, Helmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz) ist die Vorlage eines „Sachkundenachweises für den Umgang mit der Motorsäge“ erforderlich.

 

  • Der Sachkundenachweis kann im Forstrevier Kannenbäckerland (Höhr-Grenzhausen, Hilgert, Kammerforst) im Rahmen eines eintägigen Lehrganges erworben werden. Der Lehrgang  findet am 12.01.2019 statt. Die Anmeldung hierfür kann ebenfalls bereits erfolgen.

 

Detlev Nauen; 

Forstrevier Kannenbäckerland