Zulässiger Grabschmuck auf Rasen-/Urnenrasengrabstätten
Gemäß § 16 Abs. 6 sowie § 19 Abs. 7 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Hilgert, weisen wir darauf hin, dass auf Rasen-/Urnenrasengrabstätten in der Zeit vom
15. April 2019 bis einschließlich 30.10.2019
das Abstellen von nur einer Pflanze/Pflanzschale (mit einem maximalen Durchmesser von 25 cm) auf der Hinweistafel zulässig ist.
Alle zusätzlichen Pflanzen/Grablichter o. ä. werden ersatzlos von den Gemeindearbeitern entfernt.
Wir bitten um Beachtung!
Höhr-Grenzhausen, im April 2019
Die Friedhofsverwaltung