Die Friedhofsverwaltung informiert


Zulässiger Grabschmuck auf Rasen-/Urnenrasengrabstätten

Gemäß § 16 Abs. 6 sowie § 19 Abs. 7 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Hilgert, weisen wir darauf hin, dass auf Rasen-/Urnenrasengrabstätten in der Zeit vom

15. April 2019 bis einschließlich 30.10.2019

das Abstellen von nur einer Pflanze/Pflanzschale  (mit einem maximalen Durchmesser von 25 cm) auf der Hinweistafel zulässig ist.

Alle zusätzlichen Pflanzen/Grablichter o. ä. werden ersatzlos von den Gemeindearbeitern entfernt.

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Höhr-Grenzhausen, im April 2019

 

Die Friedhofsverwaltung