Wichtige Informationen der Verbandsgemeindewerke für alle Hauseigentümer und Hausverwalter Zählerwechsel der Hauptzähler ab dem 01.05.2019


Das Auswechseln des Zählers ist grundsätzlich für Sie kostenlos,

da die Werke für den Wasserhausanschluss einschließlich des Zählers

unterhaltspflichtig sind. Nach dem Wasserzähler beginnt die private

Hausinstallation. Es können für Sie nur Kosten entstehen, wenn

Reparaturarbeiten an Ihrer Installation nötig sind, z .B. wenn das

Rückschlagventil defekt oder noch nicht vorhanden ist. Es besteht

Einbaupflicht! Der Monteur wird Ihnen darüber Auskunft geben.

Wir bitten Sie den Monteuren ungehinderten Zutritt zum Zählerplatz

zu gewähren. Sie können den Zählerwechsel unterstützen, indem der

Zählerstandort gut zugänglich und nicht zugestellt ist. Bei einem

reibungslosen Ablauf dauert der Wechsel in der Regel nicht länger als

15 Minuten.

 

Auch in diesem Jahr wird der Wasserzählerwechsel von der

Firma E. Biesenthal GmbH aus Weißenthurm übernommen.

Diese wird Ihnen vorab schriftlich per Post einen Terminvorschlag

zusenden. Alle Zählerwechsel werden nach Terminabsprache vorgenommen.

 

Unsere Monteure übernehmen weiterhin den Zählerwechsel der

Schachtzähler, die Schachtzählerdeckel sind freizuhalten, worüber

Sie von uns einen Zählerwechselauftrag erhalten.

 

Um Unsicherheiten gegenüber fremden Personen oder gar Missbrauch

zu vermeiden, sind die Monteure verpflichtet, ihren gültigen Personal-

ausweis und eine Bescheinigung der Werke mit Dienstsiegel mitzuführen

und diese auf Verlangen vorzuzeigen. Davon sollten Sie Gebrauch machen!

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tel. 02624/9108-290

Wir danken für Ihre Mithilfe.

 

Ihre Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen