Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und der deutschen Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis


I.

Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen statt.

II.

1.      Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Wahlamt -, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, beantragen.

2.      Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a)     als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b)     durch Einbürgerung,

c)     nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d)     nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

(Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Wahlamt -, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, dem 25. Oktober 2019, 18 Uhr,

bei der der Verbandsgemeindeverwaltung - Wahlamt -, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen beantragen. Antragsvordrucke können Sie dort erhalten.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgegeben.

Höhr-Grenzhausen, 15.08.2019

Michael Thiesen

Stadtbürgermeister, zugleich Stadtwahlleiter