Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 25.01.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderats Höhr-Grenzhausen sind 28 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens 56 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 80 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderats sind bei dem Verbandsgemeindewahlleiter, Herrn Bürgermeister Thilo Becker, Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Wahlamt, Rathausstraße 48, Zimmer 203, Herrn Marco Weißer, 56203 Höhr-Grenzhausen, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr,
ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Wahlleiter der Verbandsgemeinde gegenüber spätestens
am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Höhr-Grenzhausen, 06.02.2019
Thilo Becker
Bürgermeister zugleich als Verbandsgemeindewahlleiter