„Immer was los…“ Bekleben von Verkehrszeichen ist Sachbeschädigung, kann gefährlich sein und kostet jede Menge Geld


Deshalb weist die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen darauf hin, dass das Bekleben und Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen kein Kavaliersdelikt, sondern eine Sachbeschädigung ist. Werden Verkehrszeichen durch Aufkleber unkenntlich gemacht, ist zusätzlich von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auszugehen.

Hinzukommt, dass das Entfernen entsprechender Aufkleber mit einem erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist. Oftmals hat das Bekleben von Schildern zur Folge, dass diese ausgewechselt werden müssen, weil sich die Aufkleber nicht entfernen lassen oder die reflektierende Beschichtung der Schilder beschädigt wird.

 

Das ist ärgerlich für alle und kann, wie oben schon beschrieben, sogar gefährlich sein. Schließlich haben Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ihren Sinn und Zweck. Sie weisen beispielsweise auf potentielle Gefahren hin, zeigen Parkmöglichkeiten an, regeln Vorfahrten, halten Wege für Rettungsfahrzeuge frei und, und, und…

 

Die Verwaltung bittet alle, das Bekleben und Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu unterlassen – gerade mit Blick auf die Sicherheit aller, die am Verkehr teilnehmen, egal ob zu Fuß, per Fahrrad, Auto, Bus, Lkw, etc.