Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hilgert gem. § 97 Abs. 1 GemO


Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hilgert gem. § 97 Abs. 1 GemO

1.    Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.    Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 20.11.2019 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.      Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 113, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.      Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hilgert haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, oder elektronisch an finanzen@hoehr-grenzhausen.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Höhr-Grenzhausen, 20.11.2019

Uwe Schmidt
Ortsbürgermeister