Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen - Bekanntmachung


Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen liegt aus in der Zeit vom 7. Oktober bis 11. Oktober 2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Wahlamt, Zimmer 203, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen. Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten, diese sind:

Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag und Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 6. Oktober 2019 seine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 11. Oktober 2019, Einwendungen erheben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular - Rückseite der Wahlbenachrichtigung -.

Der Wahlschein kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; die Wählerverzeichnisnummer und die Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.wahlen.hoehr-grenzhausen.de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: briefwahl@hoehr-grenzhausen.de

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl. An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.

Höhr-Grenzhausen, 25.09.2019

Michael Thiesen

Stadtbürgermeister und Wahlleiter