Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des
Beirates für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen am 27.10.2019
I.
Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration
statt. Die Wahlhandlung dauert von 10 bis 15 Uhr.
II.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben.
Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten
werden.
III.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt.
Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber
aufgeführt sind.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für
Migration und Integration zu wählen sind.
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere
eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und
Bewerber, die sie wählen wollen.
3. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen
streichen.
IV.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der
Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den
Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies
gestattet.
V.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den
25. Oktober 2019, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle
einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag 14 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr
Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein
von Amts wegen erhalten haben.
VI.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort
bis spätestens 27. Oktober 2019, 15 Uhr abgegeben werden; er kann auch am 27. Oktober
werden.
2019 in dem angegebenen Wahlraum bis spätestens 15 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben
VII.
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin
oder der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann
an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.
VIII.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Höhr-Grenzhausen, 10.10.2019
Michael Thiesen
Stadtbürgermeister und Wahlleiter