Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen-2


Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des

Beirates für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen am 27.10.2019

I.

Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration

statt. Die Wahlhandlung dauert von 10 bis 15 Uhr.

II.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie

eingetragen sind. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben.

Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten

werden.

III.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der

Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt.

Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber

aufgeführt sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:

1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für

Migration und Integration zu wählen sind.

2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere

eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und

Bewerber, die sie wählen wollen.

3. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen

streichen.

IV.

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der

Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den

Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies

gestattet.

V.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den

25. Oktober 2019, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle

einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht

oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum

Wahltag 14 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr

Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein

von Amts wegen erhalten haben.

VI.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort

bis spätestens 27. Oktober 2019, 15 Uhr abgegeben werden; er kann auch am 27. Oktober

werden.

2019 in dem angegebenen Wahlraum bis spätestens 15 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben

VII.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin

oder der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann

an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.

VIII.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Höhr-Grenzhausen, 10.10.2019

Michael Thiesen

Stadtbürgermeister und Wahlleiter