Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen am 27. Oktober 2019


Wichtiger Hinweis zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für alle von der Meldepflicht befreiten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und deutschen Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund - Bitte unbedingt beachten!

In das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Höhr-Grenzhausen werden zunächst von Amtswegen nur die wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner eingetragen und erhalten spätestens am 05.10.2019 die entsprechende Wahlbenachrichtigung.

Neben den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, die von der Meldepflicht befreit sind, werden folgende wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen:

Deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

a) durch Einbürgerung,

b) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige

c) nach § 4 Abs. 3 oder Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann bis zum Freitag, dem 25. Oktober 2019, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Wahlamt -, Rathausstraße 48, 56203 Höhr- Grenzhausen beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die Antragsvordrucke. Sie können auch unter www.wahlen.hoehr-grenzhausen.de heruntergeladen oder per EMail (wahlen@hoehr-grenzhausen.de) angefordert werden.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamts gerne zur Verfügung (Tel. 02624-104182).