Wir alle sind in irgendeiner Weise von der Corona-Krise betroffen. Auch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz musste seinen Dienstbetrieb in den vergangenen Wochen massiv einschränken. Die Landwirtschaftszählung konnte über die elektronischen Meldewege weiterlaufen. Auch die Erhebungsstellen vor Ort konnten die Erhebung den Umständen entsprechend am Laufen halten. In den vergangenen Wochen war der fachliche Support bei aufkommenden Fragen jeglicher Art von Seiten des Statistischen Landesamts stark eingeschränkt, da das Amt am 18. März kurzfristig geschlossen werden musste. Dies und die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten im Zuge der Heranziehung und Fristsetzung bitten wir zu entschuldigen.
Über Homeoffice-Arbeitsplätze stellen wir sicher, dass die Arbeiten geregelt weiterlaufen können. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn nicht jeder Anruf sofort angenommen und nicht jede E-Mail umgehend beantwortet werden kann.
Aus den vorgenannten Gründen haben wir die Fristen für die Erhebungsstellen um mehrere Wochen auf ein einheitliches Datum verschoben:
Stichprobenbetriebe (S): 08.05.2020 (zuvor 20.03.2020)
Nichtstichprobenbetriebe (N): 08.05.2020 (zuvor 03.04.2020)
Wir bitten alle, die für die Landwirtschaftszählung auskunftspflichtig sind, um ihre Mitarbeit – auch in der derzeitigen Ausnahmesituation. Daten der amtlichen Statistik sind gerade in der jetzigen Krisensituation von besonderer Bedeutung. Möglichst vollständige Datenlieferungen sind wichtig, um die Lage in der Landwirtschaft möglichst gut beurteilen zu können. Sie sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Beantwortung der großen Zukunftsfragen des Sektors.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wir wünschen Ihnen sowie Ihren Familien alles Gute!