Für die WAB-Entsorgungsleistungen ergeben sich für die Zeit nach Ostern (ab 14. April 2020) folgende Änderungen:
- Alle tonnengebundenen Abfuhren (Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackungen/gelbe Säcke, Altpapier) finden wie gewohnt zu den Regelentsorgungsterminen statt.
- Die Abfuhr von Sperrabfall und Grünabfall bleibt weiterhin eingestellt sowie auch die mobilen Sammlungen von Sonderabfällen. Es wird hierfür keine Nachholtermine geben. Beim Sperrabfall und Grünabfall haben die vom Leistungsausfall betroffenen Haushalte an dem für sie im Jahr 2020 zweiten Abholtermin die doppelte Regelentsorgungsmenge frei.
- Die Deponien in Meudt und in Rennerod bleiben bis auf Weiteres für Anlieferungen aus Haushalten geschlossen.
- Die Verwaltung in Moschheim kann bis auf Weiteres nur aufgesucht werden in dringenden Fällen und nach telefonischer Voranmeldung unter 02602/6806-50.
Für sonstige Anliegen ist der WAB für eine kurze Nachricht per Post (Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb, Bodener Straße 15, 56424 Moschheim), E-Mail (wab@wab.rlp.de) oder Fax (02602 80568) dankbar.
Die vorübergehende Einstellung/Verschiebung der Abfuhren von Sperrabfall und Grünabfall widerspricht der Tendenz einiger Bürger, die gewonnene freie Zeit im Haushalt für Entrümpelungen oder Renovierungen nutzen zu wollen mit anschließend atypischen bzw. zusätzlichen Entsorgungsbedarfen.
Bitte helfen Sie mit, solche Vorhaben in der aktuellen Krisenlage zu unterlassen und fördern Sie stattdessen die entsprechende Abfallvermeidung.