Am Donnerstag, 27. August 2020 - 17.30 Uhr - findet in der Gaststätte "Bembermühle“ in Höhr-Grenzhausen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hillscheid statt.
Tagesordnung:
1. Neuwahl des Jagdvorstandes
2. Anfragen und Mitteilungen
Geladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren bejagbare Grundstücke in der Gemarkung Hillscheid liegen.
Bejagbare Grundstücke sind die Eigentumsflächen, die außerhalb des Ortsberinges liegen, weder bebaut noch eingezäunt sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen oder von den Eltern an Erbfolger zwar weitergegeben, aber im Grundbuch noch nicht umgeschrieben ist.
Wir möchten Sie hiermit nochmals auf die Corona-Rechtsverordnung hinweisen. Wir bitten Sie die aktuellen Vorschriften zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Hillscheid, 13.07.2020
Dr. Andreas Rath
Ortsbürgermeister