Bericht aus der Verbandsgemeinderatssitzung am 10.02.2020


Bericht aus der Verbandsgemeinderatssitzung am 10.02.2020

Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO

Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Verbandsgemeinderat eine Personalangelegenheit. Weiterhin wurde über eine Grundstücksangelegenheit und eine Vertragsangelegenheit beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, auf die Ausschreibung des Umweltpreises 2020 zu verzichten und stattdessen Mittel in Höhe von 3.000 € für das Pilotprojekt „Sammelsysteme für Zigarettenkippen - Machen Sie mit" zu investieren. Auf Anregung des Ratsmitgliedes Prof. Wieler wurde dieses Projekt vorgestellt. Es handelt sich hierbei um ein Sammelsystem für Zigarettenkippen und deren Verwertung mit dem Ziel, diese aus der Umwelt und dem Restmüll zu verbannen. Zigarettenkippen verursachen einen immensen Schaden an der Umwelt. 4.300 Milliarden Zigarettenkippen fallen jährlich weltweit an. 80 % davon landen in der Umwelt. Bereits ein kleiner Regen genügt, um die enthaltenen Giftstoffe auszuwaschen und in das Grundwasser zu leiten. Auch die restlichen, ordnungsgemäß über den Restmüll entsorgten Kippen sind weiterhin schädlich für die Umwelt. Hier wurde eine Lösung durch den Verein TobaCyle aus Köln entwickelt. Die Zigarettenkippen werden gesammelt und anschließend restlos verwertet. Nach dem Sammeln werden die Zigarettenkippen zu einem spritzfähigen Granulat verarbeitet. Hieraus können z.B. die Sammelbehälter hergestellt werden. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Projektes beauftragt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bauwesen u. Raumordnung am 16.01.2020 wurde durch den beauftragten Planer Herrn Dipl.-Ing. Guido Manzke der Planungsstand mit der entsprechenden Kostenberechnung (Brutto-Summe 2.443.000,00 €) vorgestellt. Über die nochmals gestiegenen Kosten wurde in den Ausschüssen diskutiert und erneut die Aufgabenstellung hervorgehoben. Grundsätzlich soll die Sanierung der Anlage im „Bestand“ erfolgen, das heißt die bisherigen Wasserflächen sollen, unter Ausweisung einer 50m Bahn, erhalten bleiben. Die einschlägigen Richtlinien sind zu beachten. Zudem wurde beschlossen, Herrn Dipl.-Ing Guido Manzke zu beauftragen, die vorgestellte Planung so zu überarbeiten, dass die Kosten in Höhe von 2.000.000,00 € (Brutto) nicht überschritten werden. Auf Grundlage dieses Auftrages stellte Herr Dipl.-Ing Guido Manzke die überarbeitete Planung in der Sitzung dem Verbandsgemeinderat vor. Über die technischen Ausführungen der Schwimmteichanlage informierte Herr Dipl. -Ing. Stefan Bruns von der Firma Polyplan GmbH. Die Kostenberechnung schließt mit Bruttokosten von 2.070.499,29 € ab.

 

 




In den beiden folgenden Tagesordnungspunkten ging es um die Herstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Einkaufszentrums Rastal im Stadtteil Grenzhausen. Dem Verbandsgemeinderat wurden durch Herrn Dipl.-Ing. Daniel Heßer, Planungsbüro ISU, die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen vorgestellt. Grund für die Fortschreibung des Einzelhandels und Zentrenkonzeptes ist eine Anpassung der zulässigen Sortimente im zentralen Versorgungsbereich „Rastal“ und der Erhebung neuer Bestandsdaten im Stadtgebiet für eine ausgewogene Argumentation im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung.

Unter Tagesordnungspunkt 5 informierte Bürgermeister Thilo Becker über die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020 der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.

Auf mündlichen Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 wurde die Verwaltung gebeten, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Einrichtung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager zu prüfen. Um sich ein Bild über den Inhalt eines Klimaschutzkonzeptes und das Handlungs- und Tätigkeitsfeld eines Klimaschutzmanagers machen zu können wurde Kontakt mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz aufgenommen und in der Sitzung des Umweltausschusses am 27.01.2020 über den Inhalt eines Klimaschutzkonzeptes und die Aufgabenstellung an einen Klimaschutzmanager informiert. Weiterhin wurde über Erfahrungen in anderen Kommunen, die schon ein Klimaschutzkonzept und einen Klimaschutzmanager haben, berichtet. Nach eingehender Diskussion und mehrheitlicher Feststellung, dass ein Klimaschutzmanager auf Kreisebene besser angesiedelt sei, wurde der Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und Einstellung eines Klimaschutzmanagers und mit 18-Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen und 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen, dieser wurde erforderlich durch den Antrag der CDU-Fraktion, einen weiteren Ingenieur für den Fachbereich Bauen und Umwelt einzustellen, um die umfangreichen Projekte alle sorgfältig bearbeiten zu können.

Nach dem Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ute Eberl, nahm der Verbandsgemeinderat den Gesamtabschluss 2018 zur Kenntnis der die Abschlüsse der Verbandsgemeinde – Kernhaushalt – und der Verbandsgemeindewerke beinhaltet.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die nachfolgende von Bürgermeister Thilo Becker vorgelegt Resolution zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L307 und L310.

 

Resolution zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L307 und L310

Immer wieder kommt es im Verlauf der Landesstraßen L 307 und L310 zu schweren Verkehrsunfällen, noch häufiger sind gefährliche Situationen auf beiden Straßen zu beobachten. Beinah-Unfälle werden in keiner Statistik erfasst und sind aus den tagtäglichen Beobachtungen und Berichterstattungen der Verkehrsteilnehmer abzuleiten. Dabei sind diese Beobachtungen auch auf die objektiven Schilderungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen zurückzuführen. Die Verkehrssituation wird auch immer wieder in der Unfallkommission besprochen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeregt. Der Gesetzgeber knüpft jedoch die weitergehende Beschränkung der allgemein zulässigen und erlaubten Höchstgeschwindigkeit –Tempo 100 außerorts, Tempo 50 innerorts- an strenge Voraussetzungen. So dürfen u.a. geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Hier kann die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen jedoch nicht tätig werden, da der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die Anordnung von Verkehrszeichen im Zuge von Landesstraßen auf die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises übertragen hat. Die tagtäglichen Beobachtungen der Straßenverkehrsteilnehmer wurden erneut in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen besprochen und geprüft, ob aus unserer Sicht, die Voraussetzungen für eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit erfüllt sein könnten. Hierbei wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen zulässig ist. Es wurde festgestellt, dass, obwohl sich die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer an die geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h hält, es häufig zu Auffahrunfällen, Vorfahrtsverletzungen und Abkommen von der Fahrbahn gekommen ist. Dies könnte nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen auch im Zusammenhang mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h stehen. Es wurde überdies festgestellt, dass aufgrund der hohen Verkehrsdichte, verbunden mit der relativ hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h, der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer Abstände und gefahrene Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen kann und sich dadurch –insbesondere in den Einmündungsbereichen der L 307 mit der K 117, der Zufahrt zum Industriegebiet Hilgert und der oberen Zufahrt ins Wohngebiet Hilgert in die K 120- Unfallschwerpunkte gebildet haben. Von daher wird eine durchgehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der L 307 zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Sahm-Kreisel“ in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldstraße) und der oberen Einmündung der Kreisstraße K 120 (Hauptstraße Richtung Baumbach) in Hilgert als zulässig und erforderlich erachtet. Diese Feststellungen gelten auch sinngemäß auch für die L 310 zwischen dem „Sahm-Kreisel“ (Westerwaldstraße) bis zur Einmündung Bergstraße in Höhr-Grenzhausen. Beide Landesstraßen weisen an den zuvor genannten Zufahrten (Anbindungen der Kreis- und Ortsstraßen) Unfallhäufungsstellen aus. Wie eingangs erwähnt, erfassen die Statistiken hier nur die Vorlagen-Nr.: 1/020/2020 Seite: 2 gemeldeten Unfälle. Es sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgesehen werden, da in den vorgenannten Straßen und Streckenabschnitten ein hohes Verkehrsaufkommen besteht und bei unangemessene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer häufig gefährliche Verkehrssituationen festzustellen sind. In einem weiteren Schritt sollte überprüft werden, ob die Umgestaltung der Einmündung L 307/K 117 in einen Kreisverkehrsplatz mit Anschluss der Zufahrt zu den Steuler-Industriewerken und der Rudolf-Diesel-Straße möglich ist. Dadurch könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, durch Änderung der innerörtlichen Verkehrsführung, den Unfallschwerpunkt an der Einmündung der L 310 mit der Straße „Auf der Haide“ zu entschärfen

Es folgten die Tagesordnungspunkte „Einwohnerfragestunde“ und „Mitteilungen und Anfragen“.

Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.