Öffentliche Bekanntmachung: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - Steuerbescheide für das Jahr 2020


Steuerbescheide für das Jahr 2020

Die gemeindlichen Steuern und Abgaben (Grundsteuer A und B, Landwirtschaftskammerbeitrag, Hundesteuer) werden jährlich festgesetzt. Durch unveränderte Berechnungsgrundlagen (festgesetzter Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt, Anzahl der Hunde sowie gleichlautende Steuer- bzw. Abgabenhebesätze) bleibt der Inhalt der Bescheide jährlich gleich.

Zur Kosteneinsparung werden in diesem Jahr bei gleichbleibenden Steuergrundlagen keine Steuerbescheide versendet. Der letzte förmliche Bescheid enthielt hierfür den Hinweis „Dieser Bescheid behält seine Gültigkeit für alle Folgejahre, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides”.

Steuerbescheide für das Jahr 2020 werden nur in den Fällen erlassen, in welchen sich die Eigentumsverhältnisse oder die festgesetzten Messbeträge zum 01.01.2020 verändert haben.

Aus formalen Gründen erfolgt die Festsetzung der Steuern und Abgaben für die verbleibenden Steuerfestsetzungen durch eine öffentliche Bekanntmachung bei der Stadt Höhr-Grenzhausen und den Ortsgemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst.

Bitte beachten Sie die im letzten Steuer-Abgabenbescheid festgesetzten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).

Soweit Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen möchten, setzen Sie sich mit der Verbandsgemeindekasse Höhr-Grenzhausen (Telefon 104162, 104164 oder 104167) in Verbindung.

Höhr-Grenzhausen, 17.01.2020

Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen

gez. Unterschrift

Thilo Becker

Bürgermeister