Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gem. § 97 Abs. 1 GemO


Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gem. § 97 Abs. 1 GemO

1.    Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.    Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 04.06.2020 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

1.      Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 113, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.      Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, oder elektronisch an finanzen@hoehr-grenzhausen.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Höhr-Grenzhausen, 04.06.2020


Thilo Becker
Bürgermeister