Hinweis:
Bedingt durch die Corona Pandemie konnte die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplanverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden, da das Rathaus für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen war. Mittlerweile, d. h. offiziell seit 26.05.2020, kann das Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wieder besucht werden und somit eine Einsicht in die ausgelegten Unterlagen erfolgen.
Mit der nachfolgenden Bekanntmachung findet eine vollumfängliche Auslegung des Bebauungsplanes „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen
Bebauungsplan „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ gemäß §13a BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. v. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2020 die Durchführung der Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen“ beschlossen
Das Plangebiet des Bebauungsplans „3. Änderung Ferbachtal-Am-Grübchen“ ergibt sich aus dem unten beigefügten Übersichtsplan.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung zur Einsichtnahme aus.
Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 303, 3. OG, während den Dienstzeiten
von Montag, den 29.06.2020 bis einschließlich Mittwoch, den 29.07.2020
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
Montag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.
Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:
https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/laufende-bauleitplanverfahren/
Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938
Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.
Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.
Ferner können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf, d.h. zu sämtlichen ausliegenden Unterlagen, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Höhr-Grenzhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung liegen vor. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i. v. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.
Höhr-Grenzhausen, den 16.06.2020
Michael Thiesen
Stadtbürgermeister