Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen Bebauungsplan „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ gemäß §13a BauGB


Hinweis:

Bedingt durch die Corona Pandemie konnte die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplanverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden, da das Rathaus für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen war. Mittlerweile, d. h. offiziell seit 26.05.2020, kann das Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wieder besucht werden und somit eine Einsicht in die ausgelegten Unterlagen erfolgen.

Mit der nachfolgenden Bekanntmachung findet eine vollumfängliche Auslegung des Bebauungsplanes „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ statt.

 

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen

Bebauungsplan „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ gemäß §13a BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. v. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m.

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m.

§ 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2020 die Durchführung der Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen“ beschlossen

Das Plangebiet des Bebauungsplans „3. Änderung Ferbachtal-Am-Grübchen“ ergibt sich aus dem unten beigefügten Übersichtsplan.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung  zur Einsichtnahme aus.

Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „3. Änderung Ferbachtal-Am Grübchen“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 303, 3. OG, während den Dienstzeiten

von Montag, den 29.06.2020 bis einschließlich Mittwoch, den 29.07.2020

Montag bis Freitag                                           8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr

und

Montag                                                             14.00 Uhr  bis  18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag                                   13.00 Uhr  bis  16.00 Uhr

einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit vorgebracht werden.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:

https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/laufende-bauleitplanverfahren/

Aufgrund der Novelle des BauGB von Mai 2017 muss es über das GeoPortal.rlp eine Verlinkung auf die Homepage der Verbandsgemeinde zu den dort hinterlegten Planunterlagen geben. Diese finden Sie hier: http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938

Dort ist der Geltungsbereich der Offenlage auch durch einen Umring dargestellt.

Inhaltlich sind beide Veröffentlichungen identisch.

Ferner können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf, d.h. zu sämtlichen ausliegenden Unterlagen, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Höhr-Grenzhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung liegen vor. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i. v. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13  Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.

Höhr-Grenzhausen, den 16.06.2020

Michael Thiesen

Stadtbürgermeister