Verbandsgemeindewerke informieren

Absenkung des Umsatzsteuersatzes für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020


„Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. Mit Datum vom 26.06.2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine FAQ-Liste herausgegeben, in der Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze finden. Gleichzeitig weist das BMF darauf hin, dass für Auskünfte zu jedem Einzelfall das jeweilige Finanzamt zuständig ist.

Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?

Bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden. Die Versorgungsunternehmen können aber auch, Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 und Zeiträume im zweiten Halbjahr getrennt abrechnen. Für Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 gilt dann der alte Umsatzsteuersatz, für Zeiten im zweiten Halbjahr 2020 der neue Umsatzsteuersatz.“
(Quelle: www.kosdirekt.de)

Die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen haben sich dazu entschlossen, keine Zwischenablesung vorzunehmen. 

Für die Kunden bedeutet dies, dass der zum Ablesezeitpunkt gültige Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Die Verbandsgemeindewerke werden die Ablesung für das Jahr 2020 bis zum 31. Dezember 2020 abschließen, so dass für Wasserlieferungen ein Umsatzsteuersatz von 5 % anzusetzen ist. Die Grundgebühr je Wohneinheit wird monatlich erhoben, daher erfolgt eine Abrechnung je für 6 Monate mit 7 % und 6 Monate mit 5 %. 
Die Leistungen der Abwasserbeseitigung, Schmutzwassergebühr und Wiederkehrender Beitrag, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Hier besteht kein Handlungsbedarf. Eine Anpassung der Vorauszahlung wird ebenfalls nicht vorgenommen; eine Verrechnung erfolgt mit der Jahresendabrechnung 2020.