„Immer was los…“ Unser gemeinsamer Beitrag mit dem Kannenbäcker-Gutschein die heimische Wirtschaft zu stärken!


Nun schon seit 7 Jahren gibt es den Kannenbäcker-Gutschein in unserer Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Er soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessierten die ortsansässigen Unternehmen und deren Produkte, Dienstleistungen und Angebote näherbringen sowie die heimische Wirtschaft ankurbeln, was in Zeiten des „Online-Shoppings“ einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt. Die Gutscheine können bei allen ortsansässigen Banken in unserer Verbandsgemeinde erworben werden.

Gleichzeitig haben Sie ein tolles Geschenk, welches vielseitig eingelöst werden kann. Nahezu zu jedem Anlass ist der Gutschein ein passendes Geschenk und trifft damit fast jeden Geschmack. Dieser Gutschein kann dann bei allen teilnehmenden Kannenbäcker-Gutscheinpartnern in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingelöst werden. Eine aktuelle Übersicht zu allen teilnehmenden Partnern erhalten Sie im Bereich der Wirtschaftsförderung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.hoehr-grenzhausen.de.


Per 31.12.2019 wurden bereits 9.109 Gutscheine im Wert von insgesamt 146.690 € seit seiner Etablierung im Jahr 2013 verkauft. Allein im Jahr 2019 kauften 1.498 Kunden Kannenbäcker-Gutscheine im Wert von insgesamt 25.235 €. Seit einigen Jahren sind die Verkaufszahlen auf diesem hohen Niveau und bestärken so unser gemeinsames Ziel. Dabei ist erstaunlich, dass fast alle Gutscheinbeträge egal ob im Wert von 10 €, 15 € oder 25 € gleichermaßen gekauft und bereits zu 80% eingelöst wurden.

Sie sind ortsansässiger Gewerbetreibender und möchten ebenfalls Partner des Kannenbäcker-Gutscheins werden?

Dann finden Sie im Bereich der Wirtschaftsförderung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde https://www.hoehr-grenzhausen.de/ unser Anmeldeformular und weitere Kontaktmöglichkeiten zu uns.

Und so funktioniert‘s in der Praxis:

Als Kannenbäcker-Gutscheinpartner können Sie die bei Ihnen eingelösten Gutscheine zu den Geschäftszeiten des Rathauses im Fachbereich Finanzen im Original einlösen. Die Verbandsgemeinde überweist Ihnen im nächsten Schritt den Gutscheinwert auf Ihr