AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION

ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Sternchenkinder“ in Rheinland-Pfalz


Trier/Rheinland-Pfalz – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Sternchenkinder e.V. mit Sitz im rheinlandpfälzischen Lasel/Eifelkreis Bitburg-Prüm Spendensammlungen, unter anderem die Spendenwerbung an Infoständen und Abbuchung von Geldspenden im Gebiet des Landes Rheinland- Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Die Verbotsverfügung der ADD ist bestandskräftig.

Verstöße gegen das Sammlungsverbot haben Zwangsgelder zur Folge. Dem Auskunftsersuchen der ADD zur Offenlegung der Spendeneingänge und der zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge kam der Verein nicht nach. Sollten weiterhin Spendenaufrufe beziehungsweise der Einzug von Geldspenden rheinlandpfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Hinweis der ADD: Gem. dem rheinland-pfälzischen Sammlungsgesetz kann die Sammlungsbehörde Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz nach Ermessen überprüfen. Die spendensammelnden Organisationen haben auf Anfrage die nötigen Informationen zu den Spendeneingängen und deren Verwendung offenzulegen. Dies dient dem Schutz der Spender und der Stärkung seriöser Spenden-Organisationen ! Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Dier Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um einen Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden.