Bericht aus der Sitzung des Stadtrates vom 25. Mai 2020


Bericht aus der Sitzung des Stadtrates vom 25. Mai 2020

Die Tagesordnung der Stadtratssitzung umfasste insgesamt sechzehn Tagesordnungspunkte, davon dreizehn im öffentlichen Teil. In den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 befassten sich die Mitglieder des Stadtrates mit der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen. Zunächst verabschiedete der Stadtrat einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ferbachtal-Am Grübchen Teilbebauungsplan I (TB I). Die Art der baulichen Nutzung auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 26, Flurstück 17/22 wird als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im nächsten Beschluss wurde ebenfalls einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen“ (TB I) im beschleunigten Verfahren beschlossen. Der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

Die Änderung der Planzeichnung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes „Am Limes“ der Stadt Höhr-Grenzhausen war Thema in Tagesordnungspunkt 3. In der letzten Sitzung des Stadtrates wurden die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen gemäß den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der eingezeichnete Wirtschaftsweg aufgrund von Anregungen der Verbandsgemeindewerke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Dieser soll jedoch im Eigentum der Stadt Höhr-Grenzhausen bleiben und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Limes“ als Wirtschaftsweg ausgewiesen werden. Eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Verbandsgemeindewerke zum Erreichen der Bauwerke (Regenrückhalteeinrichtungen wurde grundbuchrechtlich gesichert. Neben der Änderung der Planzeichnung wurden die textlichen Festsetzungen um den Punkt 3.8 „Kampfmittelfunde“ ergänzt. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Offenlage entsprechend der v. g. Änderungen, durchzuführen.

Zu TOP 5 folgte die Sachstandsmitteilung über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Höhr-Grenzhausen durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Im anschließenden Tagesordnungspunkt erläuterte Stadtbürgermeister Michael Thiesen die Ergänzungen der 6. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2020 der Stadt Höhr Grenzhausen. In seinem Vortrag ging er unter anderem auf die massiven Veränderungen durch die Corona-Pandemie ein. Gewerbesteuereinbrüche um etwa 1,7 Mio. Euro sind die Folge, viele Vorauszahlungen wurden auf 0 reduziert. Zudem liegen Stundungsanträge für die Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020 im Umfang von ca. 190.000,-- Euro vor. Für das geplante Kultur- und Bürgerzentrum musste in der Finanzplanung insgesamt eine Kostensteigerung von etwa 900.000,-- Euro berücksichtigt werden, hiervon ist ein Betrag von 50.000,-- Euro in den Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 einzustellen. Darüber hinaus mussten zusätzliche Kosten für Straßenunterhaltung in Höhe von ca. 50.000,-- Euro eingeplant werden. Die Erhöhung der Kosten für die Erweiterung des Kindergartens Pusteblume um ca. 1 Mio. Euro sowie der Ankauf von Waldgrundstücken (Kostenaufwand 40.000,-- Euro) und die Schaffung eines Nasslagerplatzes zur Konservierung von Fichtenholz aufgrund von Sturmschäden und der Borkenkäferplage (Kostenaufwand 40.000,-- Euro) wirken sich ebenfalls negativ auf den Haushalt aus. Die Anschaffung eines LKW für den Bauhof sowie der Ausbau der Scheidstraße wurden auf das kommende Jahr 2021 verschoben. Laut Stadtbürgermeister Thiesen ist somit im Jahr 2022 eine massive Steigerung der Verschuldung der Stadt Höhr-Grenzhausen zu erwarten. In den prognostizierten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für den Kindergartenneubau im Neubaugebiet „Vallendarer Törchen“ in Höhe von ca. 4 Mio. Euro sowie die dafür erforderlichen Grundstücksankäufe bereits eingeplant sind. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Haushaltssatzung zu § 7 um Ziffer 6 ergänzt, dass über die veranschlagten Haushaltsmittel für den Ankauf von Grundstücken nur nach gesondertem Stadtratsbeschluss verfügt werden darf. Die Mitglieder des Stadtrates verabschiedeten die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit 18 Ja- und 4 Nein-Stimmen. 

Mit Punkt 7 folgte die Beratung über den Abschluss des Vergabeverfahrens mit der Beauftragung der Projektsteuerung für den Neubau des Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums auf dem Areal der ehemaligen Fruchtsaftkelterei im Stadtteil Höhr. Unter der Voraussetzung der kommunalaufsichtlichen Zustimmung sprachen sich die Ratsmitglieder mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 7 Enthaltungen für die Beauftragung des Ingenieurbüros Fischer, Kuhn und Partner aus Höhr-Grenzhausen aus, die Auftragssumme beläuft sich auf 159.460,-- Euro.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage der Stadtratssitzung im März wurden zwischenzeitlich zwei dringende Eilentscheidungen getroffen, die in der aktuellen Sitzung des Stadtrates bekanntgegeben wurden. Einerseits handelte es sich um die Zustimmung zu erhöhten Baukosten im Rahmen des bisherigen Planungskonzeptes „Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums auf dem Areal der ehemaligen Fruchtsaftkelterei im Stadtteil Höhr“. Die Eilentscheidung war aufgrund der engen Terminplanung und vorgegebenen Fristen seitens des Landes notwendig. Die Kosten der Planungen, die der Machbarkeitsstudie (Stand 23.03.2018) zugrunde liegen, wurden auf 4.18 Millionen Euro geschätzt und waren Grundlage des Förderantrages. Auf dieser Basis erfolgte die vorläufige Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 3.793.500,00 €, dies entspricht einem Fördersatz von 90 %. Die gestiegenen Baukosten sind zum einen durch die allgemeine Baukostensteigerung, zum anderen durch zusätzliche bauliche Maßnahmen, wie z.B. Einbau einer Lüftungsanlage und erhöhten Gründungskosten, zu begründen. Aufgrund einer zu erwartenden Preissteigerung der Baukosten bis zum Baubeginn 2020/21 in Höhe von ca. 4%, wurden diese für die Variante „A“ auf 5.200.000,00 € hochgerechnet. Nach jeweils einstimmiger Vorberatung im Sanierungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Eilentscheidung unter Berücksichtigung eines Meinungsbildes der Ratsmitglieder der Weiterverfolgung der Variante „A“ mit einem Finanzierungsaufwand von 5.200.000,-- Euro getroffen und in der Sitzung des Stadtrates bekanntgegeben.

Die zweite Eilentscheidung war aufgrund der prekären Situation der Wälder in Rheinland-Pfalz und besonders im Forstamtsbereich Neuhäusel erforderlich. Neben den seit zwei Jahren vorherrschenden katastrophalen Borkenkäferkalamitäten hat der Sturm „Sabine“ durch zusätzliche Schäden ein weiteres Problemfeld für unsere Wälder eröffnet. Im Forstamtsbereich Neuhäusel sind rund 35.0000 Festmeter Sturmwurfholz entstanden. Die sturmbedingte Schadholzmenge übersteigt die aktuelle Aufnahmefähigkeit des Marktes an Rohholz. Bedingt durch Corona ist der Export nahezu zum Erliegen gekommen. Das Forstamt Neuhäusel beabsichtigt, für die umliegenden kommunalen Waldbesitzer im Rahmen des Katastrophenmanagements, platzkapazitätsbedingt ca. 7.000 fm Fichten-Stammholz im Rahmen der bewährten Nasslagerung umweltfreundlich in der Stadtwaldabteilung Vallendar 17y1 (ehemaliger Tontagebau „Höhrer Löcher“) für einen Zeitraum von 4 (5) Jahren aus dem Markt zu nehmen und zwischenzulagern. Neben der Werterhaltung von Rundholz stellt die Vermeidung der hochbrisanten Insektenkalamitäten (Borkenkäfer) in den Wäldern durch die Reduktion des bruttauglichen Materials infolge rechtzeitiger Abfuhr der Bäume in ein Nasslager eine unabdingbare Notwendigkeit des Waldschutzes (§ 15 Landeswaldgesetz) dar. Die derzeitigen Umstände in unseren Wäldern untermauern dies deutlich. Folgender Sachverhalt wurde per Eilentscheidung beschlossen: Die Stadt Höhr-Grenzhausen lagert ihr Fichtenstammholz (ca. 4.000 fm) zur Werterhaltung und Vermarktung von Windwurfholz sowie der unabdingbaren Notwendigkeit der Eindämmung/Vermeidung von weiteren Insektenkalamitäten aus den Orkanschäden des Jahres 2020 (Orkantief Sabine und Folgestürme) in den geplanten Nasslagerplatz „Höhrer Löcher“ ein. Die Stadt Höhr-Grenzhausen richtet federführend für die Ortsgemeinden Hillscheid und Hilgert sowie für die Stadt Vallendar den Nasslagerplatz entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung der SGD Nord, Koblenz, ein und übernimmt die Investitionskosten für die Einrichtung des Lagerplatzes von ca. 40.000 €. Die Anlage (Beregnungsanlage, Pumpe etc.) geht nach Erwerb in das Vermögen der Stadt Höhr-Grenzhausen über. Die Finanzierung der Investition erfolgt a.) über eine 80%ige Förderung des Landes Rheinland-Pfalz und b.) Rest Kommunen nach eingebrachter Holzmenge. Die laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten werden mit 80% vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Der Restbetrag wird anteilig anhand der eingebrachten Holzmenge von den beteiligten Kommunen getragen.

Zu Tagesordnungspunkt 9 lag der Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Südwesthang des Moorsberges vor. Aufgrund der Schädigung durch den Borkenkäfer sind durch die notwendige Abholzung Freiflächen entstanden. Diese sollen nach und nach wieder aufgeforstet werden, von den Kosten erholt sich der städtische Haushalt erst langfristig. Mit diesem Hintergrund schlägt die SPD-Stadtratsfraktion eine Überprüfung durch die Verwaltung vor, welche Flächen - auch in anderen Gebieten – hierfür geeignet sind und so der Umwelt und dem Klimaschutz dienen könnten. Für den jeweiligen Bereich muss der Flächennutzungsplan geändert werden, über die Finanzierung und Trägerschaft einer solchen Anlage soll mit entsprechenden Energieunternehmern verhandelt werden. Für städtische Einnahmen könnte eine Konzessionsabgabe des Betreibers sorgen. Mit 20 Ja- und einer Nein-Stimme sprach sich der Stadtrat für die Überprüfung geeigneter Flächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage aus.

Durch die Absage unseres Keramikmarktes und bundesweit vieler anderer Veranstaltungen sind Vermarktungsstrukturen rund um die Keramik weggebrochen. Somit sind auch die örtlichen   keramischen Werkstätten stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. In Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH und der Keramikkünstler wurden Möglichkeiten zur Unterstützung der örtlichen Keramikkünstler besprochen. Daraufhin fasste der Haupt- und Finanzausschuss bereits in seiner letzten Sitzung den Beschluss, einen Betrag von bis zu 12.000,-- Euro für die Ausarbeitung und Umsetzung einer – von den keramischen Künstlern als Entwurf vorgelegten – Konzeption zur Verfügung zu stellen. Stadtbürgermeister Michael Thiesen stellte den Mitgliedern des Stadtrates das Konzept in der Sitzung vor. Demnach ist eine Hervorhebung des Standortes Höhr-Grenzhausen unter dem Aspekt des Alleinstellungsmerkmales „Keramik“ angedacht und die Verbesserung der Medienpräsenz geplant. Hierfür soll unter anderem der, im Rahmen der Imagekampagne der Stadt, geprägte Slogan „Natur. Kultur. Keramik“ einbezogen und mit aktuellen Themen verknüpft werden, um den Fokus auf Werkstätten und keramische Themen aber auch auf Touristik, Natur und Kultur sowie Forschung und Ausbildung in Höhr-Grenzhausen zu lenken. Ziel ist es, die vielen Facetten der Keramik zu beleuchten und die Vermarktung zu fördern. Tagesbesucher werden eingeladen, hiesige Werkstätten und Läden zu besuchen und einzukaufen. Zudem werden die Besonderheiten des Standortes Höhr-Grenzhausen nach außen transportiert. Mit der Umsetzung soll sofort begonnen werden, nach Abschluss der Maßnahme ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis mit einfacher Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung vorzulegen.

Oliver Heine legte im Februar sein Mandat im Stadtrat und in den Ausschüssen nieder, daraufhin rückte Werner Nilles in den Stadtrat nach. Dieser Wechsel machte nun Nachwahlen für die Ausschüsse erforderlich, vorschlagsberechtigt für die Nachfolge ist die FWG-Fraktion. Somit wurde Herr Werner Nilles unter TOP 10 als Ausschussmitglied in den Bau-, Park- und Friedhofsausschuss, als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Sanierungsausschuss gewählt. Ratsmitglied Michael Specht wurde als stellvertretendes Mitglied in den Sozial-, Sport-, Jugend- und Kulturausschuss sowie in den Stadtmarketingausschuss gewählt. Günter Königs wurde als Mitglied und Reinhard Heuser als Stellvertreter in den Bau-, Park- und Friedhofsausschuss gewählt. Außerdem wählte der Stadtrat Herrn Reinhard Heuser als Mitglied in den Forst- und Umweltausschuss.

Nach der Einwohnerfragestunde und den Mitteilungen und Anfragen folgten im nichtöffentlichen Teil die Beschlussfassungen zu einer Grundstücksveräußerung sowie einer Grundstücksverpachtung. Detaillierte Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.