Auch falsches Parken kann teuer werden
Ein Knöllchen zu bekommen ist wohl für jeden ärgerlich, insbesondere dann, wenn man den Betrag liest, der neuerdings bezahlt werden muss. Mindestens 55 Euro kostet es nun zum Beispiel, auf Geh- oder Radwegen zu parken. Deshalb möchte die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Bußgeldkatalog in der Straßenverkehrsordnung hinweisen. Es gibt eine Vielzahl von neuen Regeln und Änderungen sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Alle hier darzustellen ist leider nicht möglich, weitere Informationen über die Neuheiten erhalten Sie aber unter
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html
Doch auf einen Bereich möchte die Ordnungsbehörde ganz besonders hinweisen, denn das „Halten und Parken“ sorgt auch in unserer Verbandsgemeinde immer wieder für Diskussionen. Oft sind es die unten aufgeführten Verstöße, die begangen werden, weshalb an dieser Stelle die Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog speziell für diese erwähnt werden sollen:
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €
... mit Behinderung 70 €
... über eine Stunde 70 €
... über eine Stunde mit Behinderung 80 €
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt 55 €
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 € und 1 Punkt
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um
... bis zu 30 Minuten 20 €
... bis zu 1 Stunde 25 €
... bis zu 2 Stunden 30 €
... bis zu 3 Stunden 35 €
... über 3 Stunden 40 €
Auf Schwerbehinderten Parkplatz geparkt 55 €
Auch ist zu beachten, dass ggf. zusätzlich zu diesen Beträgen noch eine Verwaltungsgebühr sowie Postgebühren kommen können.
Also, Augen auf bei der Parkplatzsuche! Es gibt doch sicher schöneres, wofür man sein Geld ausgeben kann.