stadt höhr-grenzhausen

Bericht aus der Stadtratssitzung vom 13.12.2021


Im nichtöffentlichen Teil wurde im ersten Tagesordnungspunkt der Stellenplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2022 mit einstimmigem Ergebnis verabschiedet. Nach den „Mitteilungen und Anfragen“ ging es mit Beginn des öffentlichen Teils um den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen; 9. Änderung des Bebauungsplanes Bringerts Heckelchen. Da keine abwägungsrelevanten Anregungen im Zuge des Verfahrens eingegangen sind, beschloss der Stadtrat Höhr-Grenzhausen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigte die Begründung.

Im nächsten Tagesordnungspunkt beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, die erforderlichen Mittel für die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von voraussichtlich 244.150 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Weiterhin stimmt der Stadtrat den außerplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung eines Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 63.750 Euro zu.

Der Entgegennahme einer Zuwendung wurde im nächsten Tagesordnungspunkt zugestimmt. Das Projekt „Errichtung eines Bewegungsparcours mit sieben Geräten und einem Bouleplatz“ im Stadtpark von Höhr-Grenzhausen“ wurde, in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat, der Else Schütz Stiftung gGmbH aus Montabaur vorgestellt. Auf Grundlage der eingereichten Projektskizze hat die Else Schütz Stiftung gGmbH mit Schreiben vom 02.11.2021 eine zweckgebundene Spende i. H. v. 30.000 € zugesagt. Das Projekt soll im Frühjahr 2022 realisiert werden. Insgesamt sind für den Bewegungsparcours 35.000,-- Euro veranschlagt, die Differenzkosten werden von der Stadt übernommen. Eine ausführliche Berichterstattung zur Realisierung des Spendenprojektes erfolgt im Frühjahr.

Ebenfalls mit einstimmigem Abstimmungsergebnis haben die Mitglieder des Stadtrates den Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH in der vorliegenden Fassung festgestellt.

 

Im Erfolgsplan:

Der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                318.187 €

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                  389.769 €

Das Jahresergebnis mit einem Verlust von                                                    71.582 €

 

Im Vermögensplan

Der Gesamtbetrag der Einnahme auf                                                            292.508 €

Der Gesamtbetrag der Ausgaben auf                                                            292.508 €

 

Der Gesamtbetrag der Kredite (Kreditermächtigung) wird auf 100.000 € festgesetzt.

Wichtigste Ziele der WFG bleiben die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ihrer Immobilien durch die Steigerung der Umsatzerlöse aus Neuvermietungen, die Erhaltung der hohen Auslastung und Unterhaltung der Immobilien. Des Weiteren enthält der Wirtschaftsplan geplante Grundstücksaufwendungen im Bereich CTC für die Grünflächenunterhaltung von ca. 4.000 Euro, notwendige Planungsleistung zur Erneuerung eines Teil des Daches in Höhe von ca. 12.000 Euro sowie der notwendigen und geplanten energetischen Sanierung des Außensockels im Kellerbereich von ca. 36.000 Euro. Weiterhin soll in der Halle 1 das Rolltor in Höhe von 4.000 Euro erneuert werden. Diese Maßnahme wurde in 2021 auf das Wirtschaftsjahr 2022 verschoben. Im Vermögensplan sind 12.000 Euro Planungsleistung für die notwendige Erneuerung des Daches sowie ca. 36.000 Euro für die energetische Sanierung des Sockels enthalten. Die Maßnahme zur Erneuerung des Daches wird sich über einen Zeitraum bis 2023 erstrecken. Für diese Maßnahmen ist die Darlehensaufnahme von 100.000 Euro vorgesehen.

Zu TOP 7 erläuterte Forstamtmann Detlev Nauen den Forstwirtschaftsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2022. Den geplanten Gesamtausgaben in Höhe von 341.416,00,-- Euro (für Verbrauchsmittel, Aufwendungen für Dienstleistungen und für Waldarbeitereinsätze/Beförsterungskosten sowie Aufwendungen der Kommune) stehen Einnahmen aus Holzverkauf, Erträge aus Verkäufen, Zuschüssen, Sonstigen Einnahmen (Jagd) und Nasslager Holz in Höhe von 556.664,-- € gegenüber. Der Finanzplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 215.248,-- € ab. Der Forstwirtschaftsplan fand die einstimmige Zustimmung des Stadtrates.

Ein Beschluss über eventuell eingereichte Anregungen zur Haushaltssatzung 2022 wurde nicht gefasst, da keine Vorschläge eingegangen sind. Zu Beginn der Sitzung wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen in der Grundschule Goethe-Schule Höhr-Grenzhausen“ auf die Tagesordnung aufgenommen. Demnach sollen für die Anschaffung von 25 Luftfilteranlagen noch entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt 2022 bereitgestellt werden, d. h. für jedes Klassenzimmer ein mobiles Gerät. Zu diesem Tagesordnungspunkt waren auch die Schulleiterin Julia Löser und die Schulelternsprecherin Katrin Goebel anwesend. In der Goethe-Grundschule findet das aktuelle Hygienekonzept des Landes für die Schulen in Rheinland-Pfalz Anwendung. Dies beinhaltet u. a. vorgeschriebene Lüftungszeiten. Die Kinder tragen über den gesamten Schultag Masken und werden zweimal wöchentlich getestet, außerdem gibt es in jedem Klassenraum zur Überwachung des Raumklimas sogenannte CO²-Ampeln. Für den Fall, dass die Stadt darüber hinaus weitere Maßnahmen plane, plädierten Schulleiterin und Elternsprecherin für eine Überprüfung von Möglichkeiten für nachhaltige und dauerhafte Lösungen. Als Beispiel nannte sie die in der Mensa der Grundschule eingebaute Luftaustauschanlage. Dieser Argumentation folgten auch einzelne Ratsmitglieder in der ausführlichen und kontroversen Diskussion. Aufgrund der fehlenden Vorbereitungszeit, der Antrag war erst am Tag der Sitzung eingegangen, konnte an diesem Abend kein zufriedenstellender Lösungsansatz erörtert werden. Zur Beurteilung fehlten den Ratsmitgliedern grundlegende Informationen und Empfehlungen hinsichtlich Nutzen und Wirkungsweise, Anschaffungs- und Folgekosten oder zu Fördermöglichkeiten für die entsprechenden Maßnahmen. Damit fiel abschließend zunächst die Entscheidung gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, jedoch folgte darauf unmittelbar der Mehrheitsbeschluss für die Vertagung und Vorberatung der Thematik in den ersten Gremiensitzungen im Januar.

Im Anschluss an die Präsentation zum Haushaltsplan 2022 durch Stadtbürgermeister Michael Thiesen beschloss der Stadtrat mit einer Gegenstimme die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022. Der Ergebnishaushalt schließt, mit Erträgen in Höhe von 14.111.840 € und Aufwendungen von 14.062.060 €, mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 49.780,- Euro ab. Im Finanzhaushalt sind Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 4.730.600,- Euro geplant, welche nur durch die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 709.880 € finanziert werden können. Gleichzeitig wird sich der Liquiditätskredit der Stadt Höhr-Grenzhausen im Jahr 2022 aller Voraussicht nach um 43.450,- Euro erhöhen. Die Hebesätze der gemeindlichen Steuern wurden, bis auf die Grundsteuer B, auf dem Niveau des Vorjahres, unverändert, festgesetzt. Aufgrund von Maßnahmen zur Einnahmenverbesserung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.08.2020 beschlossen, die Grundsteuer B zum 01.01.2022 von 380 v.H. auf 405 v.H. zu erhöhen und festzusetzen. Die Pro-Kopf-Verschuldung stellt sich gemäß dem Schuldenstand für Ende 2022 wie folgt dar:

 

Einwohner:                                                                      9372

Pro-Kopf-Verschuldung Kassenkredite:                    56,39 €

Pro-Kopf-Verschuldung Investitionskredite:           615,56 €

Pro-Kopf-Verschuldung Gesamtverschuldung:      671,94 €

Detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.