Coronavirus

Corona-Schutzimpfungen - Jetzt Termin vereinbaren!


Iin der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen können Sie sich durch das Mobile-Impfteam des Gesundheitsamtes impfen lassen: 

Wann?  - Freitags, 28.01.2022 | 11.02.2022 | 25.02.2022  von 9.00 Uhr  - 12.00 Uhr

Wo?  - Pfeifenbäckerhalle, Hauptstraße 4, 56206 Hilgert 

Jetzt Impftermin vereinbaren:
https://termine-reservieren.de/termine/westerwaldkreis/

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Termin selbstständig online zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Frau Michaele Meudt (Gemeindeschwesterplus) unter 02624-104-101.

Impfangebot in den Verbandsgemeinden erweitert

Auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren werden nun angeboten. Terminreservierungen für die Kinderimpfungen als auch für die Impfungen von Erwachsenen in den Verbandsgemeinden im Kreisgebiet sind über die Homepage des Westerwaldkreises (www.westerwaldkreis.de  Online-Terminvereinbarung) möglich.

Die Impfungen finden im Zweiwochen-Rhythmus in den einzelnen Verbandsgemeinden statt. Die Termine sind online auf der Homepage des Westerwaldkreises einsehbar und können dort gebucht werden. Die Buchung wird im Laufe der Woche freigeschaltet sein. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Ob die Impfungen weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden, hängt von der Verfügbarkeit des Vakzins ab. Alternativ werden die Impfungen mit Moderna angeboten. Dabei ist es problemlos möglich die Auffrischungsimpfung mit einem anderen Impfstoff zu erhalten, als den mit dem die ersten zwei Impfungen durchgeführt wurden.

Durchgeführt werden:

  • Erst- und Zweitimpfungen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
  • Impfungen für Kinder ab 5 Jahren
  • Booster-Impfungen - Bitte informieren Sie sich unter Informationen zur Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz rlp.de. welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen.
  • Booster-Impfungen für Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und           diese Impfung mindestens vier Wochen her ist.

Zum Termin sind mitzubringen:

  • ein Lichtbildausweis
  • ggfs. der Nachweis über die Erstimpfung
  • der Impfpass (wenn vorhanden)
  • bei Minderjährigen muss ein/eine Erziehungsberechtigte/r dabei sein.

Um langes Anstehen und Warten zu vermeiden, sollten die Impfwilligen pünktlich zum Termin erscheinen. Zur Unterstützung ist die Begleitung durch eine Person möglich.


Ihre Kreisverwaltung des Westerwaldkreises