Die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung umfasste insgesamt fünf Punkte. Die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen mit der Beratung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rastal Einkaufszentrum war Thema im ersten Tagesordnungspunkt der Sitzung. In der Sitzung des Stadtrates am 07.09.2020 wurde die Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rastal Einkaufszentrum beschlossen. Anschließend erfolgte die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den erforderlichen Planunterlagen vom 28.09.-11.11.2020. Bedingt durch die erneute Verschlimmerung der Corona Pandemie, war der uneingeschränkte Zugang zu den Planunterlagen in den letzten 10 Tagen der Offenlage leider nicht mehr gewährleistet, da das Rathaus keinen uneingeschränkten Zugang mehr hatte. Entsprechende Mitteilungen für die Bürgerinnen und Bürger erfolgte durch das Bekanntmachungsorgan „Kannenbäckerland-Kurier“. Aufgrund dieser Situation ist die Offenlage zu wiederholen. Darüber hinaus wird es im Bereich des Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes Änderungen geben, die ebenfalls eine erneute Offenlage erfordern. Die Änderungen des Bebauungsplanes sehen die Anpassung der Abgrenzung Verkehrsfläche-Sondergebiet im Bereich Rastalstraße vor, die Anpassung der Baufenster bei Rastalstraße und Paul-Viehmann-Allee sowie die Aufnahme eines Teils der Paul-Viehmann-Allee in den Geltungsbereich (als Verkehrsfläche). Außerdem sind folgende Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes vorzunehmen: Eine neue Einteilung des Obergeschosses sowie die Anpassung der Stellplatzanlage und die damit verbundene Höhenlage des Vorhabens. Ein Vertreter des Ingenieurbüros „Planung1“ aus Wittlich hat die Änderungen in der Sitzung hinreichend erläutert. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen daraufhin einstimmig die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und das bauleitplanerische Verfahren einzuleiten. Zu diesem Thema lag in der Sitzung ein Antrag zur Erarbeitung eines Rad- und Fußwegekonzeptes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. In mehrheitlicher Abstimmung wurde der Antrag zur Beratung in den nächsten Bau-, Park- und Friedhofsausschuss verwiesen.
Zu TOP 2 ging es um die Beratung zur Erarbeitung eines Entwicklungsplanes auf Basis der Integrierten Standortentwicklung. Im Rahmen der integrierten Standortentwicklung waren gemeinsam mit den Kommunalpolitikern Handlungsfelder mit diversen Themenkomplexen erarbeitet worden. Diese sollen nun in der weiteren Arbeit konkretisiert und initiiert werden. Dazu gehören die Bereiche Gewerbe- und Dienstleistungen, Information und Kommunikation sowie Wohnraum. Dabei sollen die Ergebnisse der 2019 durchgeführten Bevölkerungsumfrage einfließen. Die Verwaltung wurde mit einstimmiger Beschlussfassung des Stadtrates beauftragt, aus den genannten Handlungsfeldern Leitlinien zu entwickeln und diese den Gremien zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.
Um den Keramikmarkt 2021 als privilegierten Spezialmarkt am Sonntag, 06.06.2021, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchführen zu können, ist die Festsetzung dieses Sonntages nach dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) als Marktsonntag der Stadt Höhr-Grenzhausen notwendig. Die Ratsmitglieder beauftragten die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen nach einstimmiger Abstimmung, den 06. Juni 2021 durch Rechtsverordnung entsprechend den Regelungen des LMAMG, als Marktsonntag der Stadt Höhr-Grenzhausen festzulegen
Abschließend folgten die „Einwohnerfragestunde“ und die „Mitteilungen und Anfragen“.
Detaillierte Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.