Hier: Schriftliche Anhörung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach § 47 Baugesetzbuch
Der Stadtrat von Höhr-Grenzhausen hat am 16. Dezember 2019 für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Vallendarer Törchen" in der Gemarkung Höhr nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren angeordnet.
Die vorgesehene Abgrenzung des beabsichtigten Umlegungsgebiets ist in nachfolgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke und Grundstücksteile werden nach § 47 BauGB in schriftlicher Form informiert und angehört. Mit dieser Bekanntmachung werden unbekannte oder nicht erreichbare Eigentümerinnen und Eigentümer sowie mutmaßliche Erben aufgefordert, sich bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses zu melden:
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Höhr-Grenzhausen
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Telefon: 02663 9165-1240 (Herr Mittler)
Bei Fragen können Sie uns schriftlich oder zu den üblichen Bürozeiten telefonisch kontaktieren. Bei besonderem Bedarf ist Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung und Beachtung der Hygieneregeln auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch gegeben.
Westerburg, den 19. Februar 2021
gez.
Christian Paulik
Leiter der Abteilung 3 „Bodenmanagement“