Stadt Höhr-Grenzhausen

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates Höhr-Grenzhausen vom 13. 09.2021


Zu den ersten beiden Tagesordnungspunkten wurden die Verschonungssatzungen A und B zur Neufassung der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Höhr-Grenzhausen beschlossen. Die Verschonungssatzung A regelt die Verschonung für die Abrechnungseinheit I „Höhr“, Verschonungssatzung B die Verschonung für die Abrechnungseinheit II „Grenzhausen“. Über die Verschonungssatzungen wurde bereits in den vorherigen Stadtratssitzungen beraten, es lag jedoch aufgrund von § 22 GemO keine Beschlussfähigkeit vor. In dieser Sitzung war der Stadtrat nun beschlussfähig und verabschiedete beide Verschonungssatzungen mit einstimmigem Ergebnis. Die vollständigen Satzungen werden im Kannenbäckerlandkurier veröffentlicht.

Das „BAT-Konzept“ von Landesforsten Rheinland Pfalz steht für den Erhalt der Artenvielfalt in unseren Wäldern und für den Schutz der Lebensräume der Pflanzen- und Tierarten. Dabei sind naturschutzrechtliche Vorschriften sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit in der Forstarbeit zu berücksichtigen. Die Buchstaben „BAT“ stehen für den Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz. Mit einstimmigem Ergebnis sprachen sich die Mitglieder des Stadtrates dafür aus, dass die Stadt Höhr-Grenzhausen sich dem BAT-Konzept von Landesforsten Rheinland-Pfalz anschließt. Mit Blick auf den naturschutzfachlichen Datenaustausch und die Datenhaltung im Geoinformationssystem WaldIS.rlp wird das Forstamt Neuhäusel beauftragt, den Beitritt der Stadt an die Zentralstelle der Forstverwaltung zu melden.

Der Deutsche Kinderschutzbundes e.V. Kreisverband Westerwald / Ortsverband Höhr-Grenzhausen stellte bei Forstrevierleiter Detlev Nauen den Antrag zur Errichtung eines Sinnespfades entlang des Brexbaches in Grenzau. Dahinter steht die Idee, ergänzend zu dem bestehenden Walderlebnispfad am „Flürchen“, den Kindern den Wald und die Natur näher zu bringen. Der geplante Sinnespfad soll hinter der Brücke beginnen und entlang des Brexbaches bis zur Westerwald-Kinder-Tafel führen. Das Pfädchen, sowohl dessen Entstehung als auch die Wartung, werden aus den Spendengeldern des Projekts Westerwald-Kinder finanziert. Dem Antrag des deutschen Kinderschutzbundes e.V. – Ortsverband Höhr-Grenzhausen zur Errichtung eines Sinnespfades entlang des Brexbaches wurde zugestimmt.

Thema der nächsten Tagesordnungspunkte 5 und 6 war die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen, hier wurde der Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Vorentwurfs und Einleitung des Verfahrens gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Bringerts-Heckelchen mit einstimmigem Ergebnis verabschiedet. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes ist die Absicht, eine kieferorthopädische Praxis mit dazugehörigen Wohnräumen anzusiedeln. Die seiner Zeit geplante Verlagerung eines Geldinstitutes wurde nicht weiterverfolgt.

In Tagessordnungspunkt 7 stimmten die Ratsmitglieder der nachträglichen Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Jahre 2020 zu. Bei den nachträglich zu genehmigenden erheblichen Haushaltsüberschreitungen handelt es sich um die ungeplanten Mehraufwendungen für den Abriss der Gebäude für das geplante Kultur- und Bürgerzentrum in Höhe von 700.270,66 €. Diesem Mehraufwand stehen auch nicht veranschlagte Auflösungen von Sonderposten aus Zuwendungen (Soziale Stadt) in Höhe von 490.186,67 € (70%) gegenüber. Weiterhin führte die Aufarbeitung und das Rücken von Bäumen, die in Folge der Borkenkäfer befallen wurden, zu höheren Kosten, als in der Planung vorgesehen war. Außerdem hat die Unterhaltung des Nasslagerplatzes Kosten verursacht, die nicht eingeplant waren. Diese werden anteilig an die beteiligten Kommunen weiterberechnet.

Für die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird auf den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.07.2021 verwiesen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Wolfgang Letschert, berichtet über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Daraufhin fasste der Stadtrat in einstimmiger Abstimmung den Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 sowie zur Entlastung des Stadtbürgermeisters und den Beigeordneten, seiner Vertreter sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.251,99 Euro ist auf das Jahr 2021 vorzutragen und im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde wurde für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 10 wurde der Jahresabschluss der WfG Kannenbäckerstadt für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 - 31.12.2020) gemäß in einstimmiger Abstimmung gebilligt. Der Gesellschafterversammlung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der WfG Kannenbäckerstadt mbH für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt festzustellen:

Bilanz:

Vermögensseite                                                                 1.981.837,24 €

Schuldenseite                                                                     1.981.837,24 €

 

Erfolgsrechnung:

Ertrag                                                                                      301.308,62 €

abzüglich Aufwand                                                              355.640,62 €

Jahresfehlbetrag                                                                   -54.332,00 €

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.332,00 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

In der letzten Entscheidung der Sitzung wurde beschlossen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH (WfG) zur Sicherstellung der Liquidität und zur Abwendung einer Überschuldung im Jahr 2021 durch den Gesellschafter die im Planansatz für 2021 vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 45.000,00 Euro auszuzahlen und weitere 9.332,00 Euro überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Abschließend folgten die „Einwohnerfragestunde“ und die „Mitteilungen und Anfragen“. Detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.