Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte für den Bereich Westerwald-Taunus


gemäß § 15 der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung – GAVO) vom 20.04.2005 (GVBl. S.139), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19.Dezember 2018 (GVBl. S. 448).

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat die Bodenrichtwerte für den Landkreis Altenkirchen und für den Westerwaldkreis zum 01.01.2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminvereinbarung in den Geschäftsstellen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg sowie Nastätter Straße 31-33, 56346 Sankt Goarshausen eingesehen werden.

Das Vermessungs- und Katasteramt hat Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet. Nach § 196 Abs. 3, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.

Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2022) werden voraussichtlich ab Mitte April 2022 über das GeoPortal RLP als Online-Geoinformationssystem auch im Internet bereitgestellt sein. Im kostenfreien Basisdienst kann u.a. die Bodenricht-wertkarte mit Zonenabgrenzung und dem Bodenrichtwert jedoch ohne die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks eingesehen werden. Der entsprechende Dienst ist unter www.geoportal.rlp.de erreichbar.

Der Inhalt der Öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse  https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

 

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus 
gez. Wiebke Böhm
Vorsitzende des Gutachterausschusses 
für den Bereich Westerwald-Taunus