Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das geplante Neubaugebiet „Vallendarer Törchen“ wird in der vorliegenden Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält den Namen „Vallendarer Törchen“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vallendarer Törchen“ ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.
Höhr-Grenzhausen, 22.10.2019
Michael Thiesen
Stadtbürgermeister