In der Sitzung wurde über die geänderte Planung des Bebauungsplanes „Vallendarer Törchen“ beraten und zugestimmt. Der Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird in der nächsten Sitzung des Stadtrates beschlossen.
U.a. wurde die Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergartenneubau aus dem Bebauungsplan heraus-genommen. Die erforderlichen Kita-Plätze im Stadtgebiet können nach der aktuell vorliegenden Bedarfsberechnung mit dem geplanten Anbau an den Kindergarten Pusteblume in der Friedrich-Ebert-Straße bereits abgedeckt werden.