Corona Virus

Bundes-Infektionsschutzgesetz  

Bundeseinheitliche Regelungen zur Notbremse

Mit Blick auf das ab 24. April geänderte Infektionsschutz-Gesetz gelten ab Samstag (24.04.2021) auch im Westerwaldkreis diese nun bundeseinheitlichen Regelungen. Das bedeutet insbesondere, dass die Ausgangssperre angepasst wurde und nun von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt und die Testungen zum Teil Zugangsvoraussetzung für einige Dienstleistungen sind. 

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Überblick finden Sie hier: