verbandsgemeindeverwaltung höhr-grenzhausen

Bericht aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04. April 2022


Zu Beginn der Sitzung ging es um die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau des Büro- und Werkstattgebäudes der Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen: Damit begann der nichtöffentliche Teil mit TOP 1 und 2 mit Sachstandsmitteilungen zu den einzuleitenden Vergabeverfahren. Daraufhin stimmten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates im öffentlichen Teil zu TOP 5 mit einstimmigem Ergebnis dem Vertragsabschluss auf Grundlage des Ergebnisses des VgV-Verfahrens mit dem Architektenbüro Fischer, Kuhn, Partner Architekten mbB aus Höhr-Grenzhausen für die Architektenleistungen (Objektplanung nach § 34 HOAI) zu. Ebenfalls einstimmig erhielt das Ingenieurbüro Will Engineering GmbH aus Montabaur den Auftrag für die Ingenieurleistungen (Fachplanung für die technische Ausrüstung nach § 55 HOAI).

Zu Tagesordnungsunkt 6 folgte die Beratung und Abstimmung zur Unterbringung, Ausstattung und Integration von ukrainischen Geflüchteten. Zwischen dem 24. Februar und dem 24. März 2022 wurden nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat rund 246.000 Einreisen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine dokumentiert. In der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen sind zum Stand 25.03.2022 bislang 77 ukrainische Geflüchtete registriert. Wie viele Menschen noch fliehen werden und wie viele Geflüchtete letztlich in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen unterzubringen sein werden, ist aktuell kaum einzuschätzen. Die Verwaltung geht, auch nach vielfachen Absprachen mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, von 250 – 500 Geflüchteten aus der Ukraine aus, die in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen unterzubringen sein werden. Von Seiten der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes dann die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten ab dem Tag der Zuweisung sicherzustellen. Aktuell steht der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Wohnraum für die Unterbringung von ca. 50 Geflüchteten zur Verfügung. Ausgehend von den derzeit prognostizierten Flüchtlingszahlen wird dieser Wohnraum nicht ausreichen, um die der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zugewiesenen Geflüchteten dezentral und dauerhaft unterzubringen. Sofern eine dezentrale Unterbringung der geflüchteten Menschen in Wohnungen mangels verfügbarem Wohnraum nicht mehr möglich ist, kommt als alternative und relativ zeitnah umzusetzende Unterbringungsmöglichkeit nur die Anschaffung von Wohncontainern in Betracht.

Um die große Bereitschaft ehrenamtlicher Hilfe, bspw. für Fahrdienste, Behördengänge, Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen usw., zu bündeln und wieder einen zentralen Anlaufpunkt für geflüchtete Menschen in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zu schaffen, soll auch das bereits in den Jahren 2015 und 2016 erfolgreich betriebene „Café Welcome“ wieder aktiviert werden und immer donnerstags ab 16.30 Uhr im Jugendhaus Zweite Heimat stattfinden. Um die bestehenden und noch aufkommenden Hilfsangebote passgenau zu vermitteln, wird das Café Welcome ausschließlich für Geflüchtete geöffnet. Aus einem derzeit aus Kirchen, Kinderschutzbund, privaten Personen und Parteien entstehenden Hilfsnetzwerk sollen dann immer einzelne Personen das Café Welcome begleiten und etwaige Hilfsnachfragen an geeignete Personen im Netzwerk weitergeben. Mit einstimmigem Ergebnis beschlossen die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, der Verwaltung für die Einrichtung einer Notunterkunft, für die Anmietung/Anschaffung von Wohncontainern inkl. notwendiger Anschlussarbeiten zur Unterbringung von Geflüchteten, für die Anmietung eines Möbellagers und die Einrichtung und den Betrieb eines Café Welcome finanzielle Mittel i. H. v. 100.000 € zur Verfügung zu stellen. Eine genaue Einschätzung der erforderlichen finanziellen Mittel ist auf Grund der derzeit noch sehr ungewissen weiteren Entwicklung nicht möglich. Die Verwaltung informiert den Verbandsgemeinderat fortlaufend über die weitere Entwicklung der Situation. Vor einer Anmietung/Anschaffung von Wohncontainern ist dem Verbandsgemeinderat informatorisch eine Kostenkalkulation inkl. Unterhaltungskosten vorzulegen.

Zentrales Thema der nächsten Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 war das Schwimmbad Linderhohl. Zunächst verabschiedeten die Ratsmitglieder mit einstimmigem Ergebnis die Bade- und Benutzungsordnung sowie im Anschluss mit 20 Ja- und 7 Nein-Stimmen die Satzung der Verbandsgemeinde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schwimmbades Linderhohl. Die ausführlichen Inhalte der Bade- und Benutzungsordnung sowie der Gebührensatzung werden in Kürze im Kannenbäckerlandkurier veröffentlicht.

Nach der umfangreichen Sanierung und Neugestaltung des Schwimmbades Linderhohl (ehemals „Schwimmteichanlage“) wird diese zur diesjährigen Badesaison wieder eröffnet. Allerdings musste der Saisonstart aufgrund der nicht eingeplanten Entfernung der umweltschädlichen Beschichtungen des alten Schwimmbeckens (PCB-Sanierung) im vergangenen Jahr sowie aufgrund von nicht vorhersehbaren Lieferengpässen bzw. Lieferverzögerungen aufgrund der Coronapandemie um einige Wochen nach hinten korrigiert werden und ist nun auf den 04. Juli 2022 festgesetzt.

Die Personalsuche für das neue Bad gestaltet sich aufgrund der Befristung von lediglich drei Monaten als äußerst schwierig, da keine dauerhafte Beschäftigung in Aussicht gestellt werden kann. Auf die erfolgte mehrfache Stellenausschreibung ist daher auch lediglich eine einzige Bewerbung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe eingegangen. Um die verbleibende Vakanz von Aufsichtspersonen auffangen zu können, wurde in der Folge Kontakt mit zwei Personaldienstleistern aufgenommen, die sich auf die Personalgestellung für Schwimmbäder spezialisiert haben. Die hiermit verbundenen höheren Kosten für den Einkauf der Personaldienstleistungen stellen daher zusätzlichen Aufwand dar, welcher nur durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates überplanmäßig bewilligt werden kann. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beauftragten zu TOP 9 in einstimmiger Abstimmung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, die Personaldienstleistung „Badeaufsicht“ an den wirtschaftlichsten Bieter (Vertragsabschluss zum 12.06.2022) zu vergeben. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 70.000 € werden überplanmäßig bereitgestellt.

In der letzten Beschlussfassung der Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde eine Ergänzung der vertraglichen Regelung zum Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Rastal“ verabschiedet.

Weitere Informationen zur Sitzung können auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.