Aktuelle Informationen zur Einreise ukrainischer Staatsbürger und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland entnehmen Sie bitte zunächst dem nachfolgenden Link des Bundesinnenministeriums:
BMI - Homepage - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (bund.de)
Die Europäische Union prüft ganz aktuell für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden bereits in den nächsten Tagen erwartet.
Zur Vorbereitung der entsprechenden Verfahren bieten wir den betroffenen Personen im Westerwaldkreis die Möglichkeit ihrer ausländerrechtlichen Erfassung:
Wir bitten hierfür um Übersendung der nachfolgend genannten Daten (möglichst als PDF-Dokument) per Mail an ukraine@westerwaldkreis.de:
- vollständiger Name der eingereisten Personen
- Geburtsdatum
- Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
- alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise
- Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes (bitte aktualisieren Sie die Beschriftung des Briefkastens für eine bessere Erreichbarkeit)
- E-Mail-Adresse
- telefonische Erreichbarkeit
- ggf. Ansprechpartner
Sobald uns die konkreten Informationen über den weiteren Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik vorliegen, kommt die Ausländerbehörde unmittelbar auf Sie zu.