FAQ Kommunale Wärmeplanung VG Höhr-Grenzhausen

1. Was ist kommunale Wärmeplanung?
Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Pläne entwickeln, um die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und zuverlässige Wärmeversorgung zu gewährleisten.
2. Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmeversorgung verursacht einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert und die Klimaziele erreicht werden. Die kommunale Wärmeplanung zeigt Wege auf, wie die Treibhausgasemissionen künftig vermieden werden können.
3. Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?
Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
- Bestandsanalyse: Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs und der bestehenden Infrastruktur.
- Potenzialanalyse: Untersuchung der verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen.
- Entwicklung von Szenarien: Erstellung von verschiedenen Versorgungsoptionen und deren Bewertung.
- Umsetzungsplanung: Festlegung konkreter Maßnahmen und Zeitpläne zur Umsetzung der bevorzugten Szenarien.
4. Was kann ich als Bürger von der Wärmeplanung erwarten?
Die Wärmeplanung dient den Bürgerinnen und Bürgern zur Orientierung, wie sie ihre Wärmeversorgung künftig nachhaltig und effizient gestalten können. Der Wärmeplan unterscheidet drei Wärmekategorien:
- Wärmenetzgebiete, in denen ein hohes Potenzial für Nah- oder Fernwärmenetze besteht.
- Wasserstoffnetzgebiete, in denen bestehende Gasleitungen auf Wasserstoff umgewidmet oder neue Wasserstoffleitungen gebaut werden könnten. Häufig ist dieses eine Option in Wohngebieten, die nahe einer Industrieanlage stehen.
- Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung, in denen kein großes Potenzial für zentral erzeugte Wärme besteht. Dort ist es am effizientesten, wenn sich die Gebäudeeigentümer dezentral mit Wärme versorgen. Dazu eignen sich beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Biogas, etc.), Solarthermie und weitere Optionen.
5. Wer ist für die kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde verantwortlich?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen fungiert im Auftrag der Stadt und der Ortsgemeinden als sogenannte planungsverantwortliche Stelle. Sie hat die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) mit der Erstellung der Wärmeplanung beauftragt. Die evm arbeitet hier mit dem Unternehmen endura kommunal aus Freiburg zusammen, die bereits erfolgreich zahlreiche Wärmepläne für Kommunen in Baden-Württemberg erstellt hat. Im Planungsprozess arbeiten evm und endura eng mit lokalen Energieversorgern, Unternehmen, der Verbandsgemeinde und weiteren Interessensvertretern zusammen.
6. Was hat die Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) zu tun?
Im Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich Heizungsgesetz) wird auf die kommunale Wärmeplanung Bezug genommen. Die Kommunen in der VG Höhr-Grenzhausen sind verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die VG Höhr-Grenzhausen hat die Weichen frühzeitig gestellt und wird voraussichtlich Ende 2025 ihren Wärmeplan vorlegen können. Damit haben die Bürger schon frühzeitig für individuelle Entscheidungen eine Orientierung. Ebenfalls bis zum 30. Juni 2028 dürfen Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen noch fossile Heizungen (wie Gas- und Ölheizungen) einbauen. Die Wärmeplanung ändert an dieser Frist erst einmal nichts. Der Verbandsgemeinderat kann für bestimmte Gebiete diese Frist verkürzen. Jedoch bedarf es dafür einen separaten Beschluss im VG-Rat.
7. Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Ein Beschluss, den Einbau neuer fossiler Heizungen in bestimmten Gebieten zu verbieten, kann auf Basis des Plans gefasst, muss aber separat durch den Verbandsgemeinderat bzw. den Stadt- oder Ortsgemeinderat getroffen werden.
8. Welche Daten sind für die Erstellung der Wärmeplanung notwendig?
Die Planer greifen nur auf bereits vorhandene Daten zurück. Sie liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten. Sie müssen von uns lediglich abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die evm oder die Verbandsgemeinde übermitteln. Der gesetzliche Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Versorgungsdaten von Einfamilienhäusern werden aggregiert vorgelegt, sodass kein Rückschluss auf den Personenbezug festgestellt werden kann.
9. Aus welchen Quellen könnte zukünftig Wärme gewonnen werden?
Die Planung betrachtet grundsätzlich verschiedene Optionen wie Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grünen Wasserstoff und erneuerbaren Strom sowie unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Abwasser und Rechenzentren.