Hundehaltung abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Vorzulegende Daten und Unterlagen

    - Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung

    - Steuermarke

    - Grund der Abmeldung inkl. Nachweis (Kaufvertrag oder Tierärztlicher Nachweis) ; Bei Verkauf, die Daten des neuen Besitzers


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende