Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und WKB / Was ist eine Abrechnungseinheit und wofür ist dies wichtig?

  • Leistungsbeschreibung

    Die wesentlichsten Unterscheidungen zwischen der Systematik des einmaligen und des wiederkehrenden Beitrages sind in der nachfolgenden Gegenüberstellung kurz dargestellt.

    Einmalbeitrag

    Wiederkehrender Beitrag

    Beitrag wird für den Ausbau einer einzelnen öffentlichen Straße (Verkehrsanlage) erhoben

    Beitrag wird für sämtliche Ausbaumaßnahmen innerhalb des gesamten Straßennetzes einer Abrechnungseinheit erhoben

    Beitrag ist nur von den Anlieger(innen) der einen einzelnen ausgebauten Verkehrsanlage zu zahlen

    Beitrag ist von sämtlichen Anliegern des gesamten Straßennetzes einer sog. „Abrechnungseinheit“ zu zahlen

    Einmalig hohe Beitragsbelastung

    Vergleichsweise geringe wiederkehrende Beitragsbelastung

    Anlieger(innen) zahlen nur für den Ausbau der Verkehrsanlage vor der „eigenen Tür“

    Jede(r) Grundstückseigentümer(in) zahlt für alle Straßenausbaumaßnahen in der Abrechnungseinheit

    Beitrag ist nur in großen Zeitabständen (meist 20 Jahre und länger) zu zahlen

    Beitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine öffentliche Verkehrsanlage innerhalb der Abrechnungseinheit ausgebaut wird. Dies kann ggfls. jährlich oder auch seltener sein.

    Anlieger an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes-, Bundesstraßen) zahlen nur für Nebenanlagen

    Keine Unterscheidung zwischen Anliegern an klassifizierten Straßen oder Gemeindestraßen


    Als Grundlage für die Er­hebung der WKB werden sog. Abrechnungseinheiten festge­legt, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem ab­grenzbaren und räumlich zusam­menhängenden Gebietsteil liegender Verkehrs­anla­gen des jeweiligen Kommunengebietes ge­bildet werden.

    Die Bildung einer Abrechnungseinheit durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Gemeinde bzw. Stadt kann erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gebie­tes der Kommune in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das in­ner- und überörtliche Straßennetz vermitteln.

    Eine „Abrechnungseinheit“ kann danach ein gesamtes Gebiet der Ortsgemeinde/Stadt oder aber einzelne Teile einer Kommune sein. Dies ist von der Struktur abhängig und darf nicht automatisch mit dem jeweiligen Gebiet der Ortsgemeinde bzw. Stadt gleichgesetzt werden. Bei kleineren Kommunen, die aus einem zusammenhängenden Ort oder Ortsteil bestehen, kann das gesamte Gebiet regelmäßig zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst wer­den.

    Beim WKB „verschmelzen“ alle Verkehrsanlagen innerhalb einer Abrechnungseinheit zu ei­ner einzigen Verkehrsanlage. Die rechtliche Begründung zur (Nicht-)Aufteilung des Ge­meinde- bzw. des Stadtgebietes in Abrechnungseinheiten ist Bestandteil der jeweiligen WKB-Satzung.

    Dies bedeutet, dass soweit ein beitragsrelevanter Straßenausbau innerhalb einer Abrech­nungseinheit stattfindet, alle innerhalb dieser Abrechnungseinheit befindlichen beitragspflich­tigen Grundstücke bei der Erhebung beteiligt werden.


    Stadt Höhr-Grenzhausen betreffend:

    Erst kürzlich wurden die gebildeten Abrechnungseinheiten durch das höchstzustän­dige Gericht (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz AZ: 6 C 10927/21.OVG) bestätigt. 

    Die Kosten der Ausbaumaßnahmen innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit werden auf alle Grundstücke verteilt, die eine (un-)mittelbare Zugangs-/Zufahrts­mög­lich­keit zu einer Ver­kehrs­anlage in dieser Abrechnungseinheit haben.


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen