Ich habe in der Vergangenheit bereits Sanierungs-, Erschließungs- oder Ausbaubei-träge gezahlt – muss ich erneut zahlen?
Leistungsbeschreibung
Grundstücke, für die in der Vergangenheit Sanierungs-, Erschließungs- oder Ausbaubeiträge erhoben wurden, können für einen bestimmten Zeitraum verschont werden. In diesem Zeitraum fallen für die jeweiligen Grundstücke keine Kosten durch WKB an. Der genaue Zeitraum ist in der entsprechenden Verschonungssatzung der Gemeinde / Stadt geregelt. Die jeweiligen vorgenannten Satzungen können Sie unter der entsprechenden Gemeinde auf www.hoehr-grenzhausen.de/ratsinformation-politik/ortsrecht/ einsehen.