Zuschläge für gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke

  • Leistungsbeschreibung

    Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten sowie für sonstige ausschließ­lich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke wird die beitrags­pflichtige Grundstücksfläche um 20 % erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich ge­werblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Für Grundstücke, die nur teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden, beträgt dieser sogenannte „Gewerbezuschlag“ 10 %.

    Hierdurch soll erreicht werden, dass Grundstücke, die aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung einen (deutlich) erhöhten Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr innerhalb der Verkehrsanlagen auslösen, stärker berücksichtigt werden, als ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Grund­stücke. Als in diesem Sinne gewerblich oder vergleichbar genutzt gelten zum Beispiel auch die Grundstücke, die Geschäfts-, Büro-, Behandlungs-, Unterrichts-, Kanzlei- oder ähn­lich genutzte Räume beherbergen.


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