Zuschläge für gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke
Leistungsbeschreibung
Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten sowie für sonstige ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche um 20 % erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Für Grundstücke, die nur teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden, beträgt dieser sogenannte „Gewerbezuschlag“ 10 %.
Hierdurch soll erreicht werden, dass Grundstücke, die aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung einen (deutlich) erhöhten Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr innerhalb der Verkehrsanlagen auslösen, stärker berücksichtigt werden, als ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke. Als in diesem Sinne gewerblich oder vergleichbar genutzt gelten zum Beispiel auch die Grundstücke, die Geschäfts-, Büro-, Behandlungs-, Unterrichts-, Kanzlei- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen.