Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-GrenzhausenAchtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal „standesamt.com“ an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.
Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-GrenzhausenDas Ehefähigkeitszeugnis ist ab der Ausstellung sechs Monate gültig.
Rechtsgrundlage