Ausdruck aus dem Geburtenregister

  • Leistungsbeschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.

    Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa

    • Adoption,
    • bei der Vaterschaft,
    • beim Namen
    • beim Geschlecht

    Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.

  • Zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis, Reisepass oder eID
      • bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie
    • bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Reisepass oder eID
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

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