Erhalte ich einen Zuschuss für die benötigten Schulbücher meiner Kinder?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zuständigkeit für die Gewährung der Lernmittelfreiheit liegt bei den Schulträgern. Die Schule teilt die Antragsformulare aus und leitet die eingegangenen Anträge an den Schulträger weiter. Als Schulträger für die Grundschulen ist die Stadt Höhr-Grenzhausen, die Ortsgemeinde Hillscheid sowie die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zuständig. Sämtliche Anträge hierzu werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen bearbeitet. Für die Bewilligung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter unter den unten angegebenen Kontaktdaten.