Ruhezeiten und Nutzungsrechte
Leistungsbeschreibung
Die Ruhezeiten für die Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen sind unterschiedlich festgesetzt. Abhängig von der Qualität und Beschaffenheit des Bodens werden die Ruhezeiten gerechnet mit 25, 30 und 40 Jahren. Die Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten betragen - unterschiedlich für jeden Friedhof - 30, 35 und 45 Jahre. Die Maße der Grabstätten richten sich nach der Grabart und werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Gebühren für die Grabnutzung ergeben sich aus der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde und können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden. Selbstverständlich können Sie hierüber auch eine gezielte Frage Online stellen.