Was ist anlässlich der Totengedenktage zu beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Säuberung und Bepflanzung der Grabstätten auf den Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist aus Anlass der Totengedenktage (Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag) drei Tage vor diesen Gedenktagen zu beenden.

    Ebenfalls bitten wir, gebrauchten Grabschmuck in den aufgestellten Container, kleinere Abfälle, Papier und DSD-Material in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.
    Auf die Einhaltung der Friedhofsordnung wird besonders hingewiesen.

    An den Gedenktagen sind die Friedhöfe in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.


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