Frostschutz für Wasserleitungen und Wasserzähler

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen weisen darauf hin, dass Kunden für Frostschutz an den Wasserleitungen und Wasserzählern selbst verantwortlich sind.
    Dies geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser hervor.

    Wir empfehlen vor Einbruch der kalten Jahreszeit nicht benötigte Leitungen, z.B. im Garten, an Terrassen und Garagen zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen. Die Ein-
    führungsstelle der Hausanschlußleitung und der Wasserzähler müssen gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Hierzu eignen sich trockene Dämmstoffe, wie Glaswolle, Holzwolle, Säcke oder Schaumstoffe. Ganz besondere Vorsicht ist in Neubauten angebracht, die unter Umständen noch nicht beheizt werden, in denen aber schon Versorgungswasser vorgehalten wird.

    Der Zugang zur Einführungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, zur Hauptabsperrein-richtung und zum Wasserzähler muss stets freigehalten werden. Dies ist besonders jetzt wichtig, da die Mitarbeiter für die Ablesung der Zählerstände ungehinderten Zugang haben müssen.