Vorzeitige Einebnung (vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit) von Grabstätten

  • Leistungsbeschreibung

    Sollte es einem Nutzungsberechtigten aus gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht mehr möglich sein eine Grabstätte zu pflegen, besteht die Möglichkeit der sogenannten "vorzeitigen Einebnung" einer Grabstätte.

    Hierzu muss seitens des Nutzungsberechtigten ein schriftlicher Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingehen. Einebnungen erfolgen in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres. Eventuell dadurch entstehende Kosten erfragen Sie bitte bei der Verbandsgemeinde.


    Den Antrag auf vorzeitige Einebnung einer Grabstätte können Sie aus der unten stehenden Liste für die zutreffende Gemeinde als PDF-Datei herunterladen.

    • Stadt Höhr-Grenzhausen & Ortsgemeinde Hillscheid
    • Ortsgemeinde Hilgert

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